Resturlaub bezeichnet die Anzahl von Urlaubstagen, die einem Mitarbeiter aufgrund gesetzlicher Vorgaben, tarifrechlicher Vereinbarungen oder individueller Absprachen noch zur Verfügung stehen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Streitigkeiten um Resturlaub entstehen insbesondere dann, wenn es zur Auflösung des Vertrages kommt und eventuelle Neuberechnungen notwendig werden. In den Fällen, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht einigen können, haben sich die Arbeitsgerichte mit der Festlegung von Resturlaub und dessen Verwendung/Verwaltung zu befassen. Auf Anwaltsseite sind Fachanwälte für Arbeitsrecht die richtigen Ansprechpartner zum Thema Resturlaub.
Joachim Schwarz