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E-Commerce

E-Commerce ist ein Begriff aus dem Englischen und meint umgangssprachlich den elektronischen Handelsverkehr. Maßgeblich kommt der Begriff E- Commerce daher im Zusammenhang mit Onlineshops, oder Webshops vor und bezieht sich daher auf den Handel mit Waren und Dienstleistungen über das Internet. Um den Begriff E- Commerce juristisch zu erfassen ist es erforderlich sich darüber klar zu werden, was rechtlich bei einem Vertragsschluss in einem Onlinekaufhaus geschieht. Im wesentlichen ist ein solcher Vertragsschluss sehr ähnlich zu einem klassischen Versandhandelsangebot.

Unterschiede bestehen lediglich in der Art und Weise des Bestellvorgangs, da der Kunde den Abschluss eines Vertrags in der Regel elektronisch und umgehend bestätigt bekommt. Eingang in das deutsche Recht fand der E- Commerce durch Umsetzung einer europarechtlichen Richtlinie in Form von einigen Modifikationen des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch). Heute spricht man bei allen Verträgen die im Rahmen des E-Commerce geschlossen werden von sogenannten Fernabsatzverträgen.

Für diese Verträge gelten einige Sonderregelungen ( §§ 312 ff. BGB), die in erster Linie dem Verbraucherschutz dienen sollen. So werden Unternehmern umfassende Informationspflichten auferlegt. Ferner wird dem Verbraucher gemäß §312d BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ein 14 tägiges Widerrufs- und Rückgaberecht eingeräumt.

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Jens Schulte-Bromby, LL.M.

Jens Schulte-Bromby, LL.M.

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