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Abmahnung nach Rechtsverletzungen im Internet

Unter einer Abmahnung versteht man ein Mittel um Rechtsverletzungen aus dem Urheber-, Marken und Wettbewerbsrecht effektiv zu begegnen ohne dafür eine gerichtliche Auseinandersetzung anstreben zu müssen.

Praktisch erfolgen Abmahnungen bei einer Rechtsverletzung im Internet in Form eines Anschreibens, in dem ein Unternehmen, ein Rechtsanwalt oder ein Verband auf einen rechtswidrigen Zustand hinweist und die Wiederherstellung eines rechtskonformen Zustands verlangt.

Für gewöhnlich ist einem solchen Abmahnschreiben gleichzeitig eine (im zivilrechtlichen Sinne) strafbewährte Unterlassungserklärung beigefügt, mit deren Unterzeichnung der Abgemahnte versichert die rechtswidrige Handlung in Zukunft zu unterlassen und bei einem erneuten Verstoß eine vereinbarte Summe als Wiedergutmachung zu leisten.

Üblicherweise werden solche Abmahnschreiben durch einen beauftragten Rechtsanwalt versendet, der seinerseits eine Kostennote beifügt, da die Rechtsverfolgungskosten des Abmahnenden vom Abgemahnten zu tragen sind.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung sein, so empfiehlt es sich genau zu prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Dabei ist die Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt empfehlenswert.

Wichtig ist, dass man auf jeden Fall auf eine Abmahnung reagiert und diese nicht unbeachtet liegen lassen sollte, da der Abmahnende andernfalls eine einstweilige Verfügung erwirken könnte, deren weitere Kosten dann ebenfalls vom Abgemahnten zu tragen sind.

Rufen Sie uns an  (0 21 31) 66 20 20

Ihr Ansprechpartner

Jens Schulte-Bromby, LL.M.

Jens Schulte-Bromby, LL.M.